1. Geltungsbereich der Teilnahmebedingungen

Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für Teilnehmende von J+S-Kaderbildungskursen, die durch das Sportamt des Kantons Zürich organisiert werden.
Vorrang haben die geltenden gesetzlichen Grundlagen.
Bei Notwendigkeit von Auslegung oder Lückenfüllung der vorliegenden Teilnahmebedingungen ist so auszulegen oder zu ersetzen, dass der angestrebte Zweck der betroffenen Bestimmung am ehesten Durchsetzung erfährt.
Das Sportamt des Kantons Zürich ist berechtigt, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Es gilt jeweils die zum Anmeldezeitpunkt gültige Version.

2. Anmeldung und Teilnahmegebühren

  • Die Anmeldung erfolgt über den J+S-Kursplan des Bundes, die sog. «Nationale Datenbank für Sport» (NDS). Die anschliessende Administration erfolgt über die Kursverwaltungsplattform des Sportamt Kanton Zürich «TRAININGplus».

  • Sofern im Kursplan nicht anders vermerkt werden die Anmeldung der Teilnehmenden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Es gibt keinen Anspruch auf die Kursteilnahme.

  • Die Teilnahmegebühren richten sich nach Kursangebot und beziehen sich auf eine natürliche Person. Die Teilnahmegebühren sind bis fünf Wochen vor Kursbeginn online über die Kursverwaltungsplattform «TRAININGplus» zu entrichten. Nach Zahlungseingang erfolgt die Bestätigung für die definitive Kursanmeldung durch das Sportamt Kanton Zürich. Beim Ausbleiben der Zahlung innert vorerwähnter Frist verfällt das Anrecht auf den Kursplatz.

  • Die definitive Einladung erfolgt in der Regel zwei bis vier Wochen vor Kursbeginn mittels «TRAININGplus» und enthält die relevanten Kursinformationen. Sämtliche Kursunterlagen werden über «TRAININGplus termingerecht zur Verfügung gestellt.

  • Personen, welche die Kursgebühren von früheren Kursen des Sportamts Kanton Zürich nicht beglichen haben, werden nicht zugelassen.

3. Vollständige und aktive Teilnahme

Ein J+S-Modul muss vollständig besucht werden, um die entsprechenden Anerkennungen zu verlängern. An den Praxislektionen wird eine aktive und motivierte Teilnahme vorausgesetzt, eine Teilnahme ist daher nur im unverletzten Zustand möglich. Wer chronische gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, meldet sich im Vorfeld beim Sportamt Kanton Zürich.

4. Durchführung des Angebots

  • Das Sportamt Kanton Zürich behält sich Änderungen betreffend Kurskader vor. Ein in diesem Zusammenhang stehender Rücktritt vom Kurs geht zu Lasten des sich abmeldenden Teilnehmenden bzw. besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

  • Das Sportamt Kanton Zürich behält sich Änderungen betreffend Ablauf und Inhalt der Kursdurchführung vor.


5. Absage, Verschiebung und Abbruch des Kurses

  • Bei Abmeldung, die bis zu 14 Tagen vor Kursbeginn schriftlich (per E-Mail) eingehen, werden die Teilnahmegebühren vollständig rückerstattet.

  • Bei Abmeldungen zwischen 14 Tagen vor Kursbeginn und dem Kursbeginn selbst, werden die Teilnahmegebühren zurückerstattet, abzüglich eines Unkostenbeitrags von 100.-.

  • Falls die Teilnahmegebühren insgesamt unter dem Betrag von CHF 100.- liegen, wird der gesamte Betrag einbehalten und nicht rückerstattet.

  • Abmeldungen jeglicher weiteren Art oder Nichterscheinen gehen zu Lasten des angemeldeten Teilnehmenden.

  • Bei Ausfall einer J+S-Expertin oder eines J+S-Experten oder aus anderen wichtigen Gründen kann das Sportamt Kanton Zürich den entsprechenden Kurs verschieben oder absagen. In diesem Falle wird die angemeldete Person so schnell als möglich auf geeignete Art und Weise informiert. Bereits überwiesene Teilnahmegebühren werden der angemeldeten Person vom Sportamt Kanton Zürich rückvergütet. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.

  • Der freiwillige Kursabbruch durch die teilnehmende Person schliesst den Anspruch auf  Rückvergütung der Teilnahmegebühren aus. Ausnahme: Erfolgt der Kursabbruch aus wichtigen Gründen (abschliessend: Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie) werden die Teilnahmegebühren unter Berücksichtigung der bereits bezogenen Kursleistungen zurückerstattet.

  • Bei Wegweisung vom laufenden Kurs durch das J+S-Expertenteam oder das Sportamt Kanton Zürich gehen die Teilnahmegebühren vollständig zu Lasten der teilnehmenden Person.

7. Versicherung

Der Versicherungsschutz ist Sache der teilnehmenden Person.

8. Datenschutz

  • Es gilt das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) des Kantons Zürich und die damit einhergehenden Verantwortlichkeiten des Sportamt Kanton Zürich im Umgang mit den Daten der Teilnehmenden.

  • Mit der Anmeldung gibt die teilnehmende Person das Einverständnis, dass für die Kursorganisation persönliche Daten elektronisch erfasst und verarbeitet werden.

  • Das Sportamt Kanton Zürich kann mit Blick auf organisatorische Fragen den Teilnehmenden um Zustimmung zur Bekanntgabe seiner Personendaten erfragen.

  • Das Sportamt Kanton Zürich hat bei Bild-, Ton- und Videoaufnahmen vorgängig beim Teilnehmenden um Einwilligung zur Aufnahme zu ersuchen. Will das Sportamt Kanton Zürich vorgenannte Aufnahmen Dritten zugänglich machen, erfordert dies in jedem Fall die vorgängige schriftliche Einwilligung der teilnehmenden Person.


10. Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt dem Schweizer Recht, Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.